Die Verwendung als sog. Elativ¹ rechtfertigt nicht die Steigerung von nicht steigerbaren Wörtern wie dem Indefinitpronomen „kein“.
Hat Herr Meier „in keiner Weise“ gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann das Frau Müller nicht in „keinerer“ und schon gar nicht in „keinster“ Weise tun.
Eine Sache kann nicht „noch abwesender“ oder „noch inexistenter“ sein als eine andere. Sie ist entweder vorhanden – oder eben nicht.
¹ Erlaubte Elative beinhalten: mit freundlichsten Grüßen, herzlichst, in tiefster Trauer usw.